Beratung bei Gewalt

Wir sind parteilich für die Frau und bieten ein umfassendes Unterstützungsangebot.

Dieses beinhaltet

  • Hilfen in akuten Situationen häuslicher Gewalt
  • Beratung zur rechtlichen Situation
  • Planung von Schutzmaßnahmen
  • Prävention vor weiterer Gewalt oder Bedrohung

Wir bieten Gewaltschutzberatung.
Frauen können sich bei erlebter Gewalt direkt an uns wenden.

Bei Bedarf und Wunsch bieten wir auch Beratung/Therapie zur Verarbeitung der erlebten Gewalt an.

Unsere Gewaltschutzberatung geht über den Einzelfall hinaus, d.h., es werden grundsätzliche Veränderungen auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene angestrebt. Folge dieser Bemühungen ist auch das seit 2002 eingeführte Gewaltschutzgesetz. Nähere Erläuterungen und Antworten auf Fragen zum Gewaltschutzgesetz finden Sie hier. Dieses Gesetz hat zur Folge, dass auch andere Gesetze geändert wurden, so z. B. das Polizeigesetz in NRW.

Der § 34 a Polizeigesetz besagt:

Die Polizei kann im Falle von häuslicher Gewaltandrohung oder –Ausübung den Täter sofort aus der Wohnung verweisen und ihm ein Rückkehrverbot erteilen. Dies gilt zunächst für 10 Tage. Somit hat die von Gewalt betroffene Frau die Möglichkeit, in Ruhe zu überlegen, wie es für sie in dieser Situation weitergehen kann.

Will sie sich trennen, kann sie nach dem Gewaltschutzgesetz folgende Anträge stellen: Sie kann per Eilanordnung einen Antrag bei Gericht stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt sind. Sie kann ferner einen Antrag stellen, dass ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zugewiesen werden kann. Das heißt: Die Frau kann wohnen bleiben – der Täter muss gehen.

Wenn eine Frau Beratung und Information wünscht, so erhalten wir hierüber eine Mitteilung von der Polizei; wir nehmen daraufhin Kontakt auf und bieten schnellstmögliche Unterstützung an. Wir klären über rechtliche Möglichkeiten auf und bieten bei Bedarf weitere Gesprächstermine.

Wenn Sie in Not sind, rufen Sie 110!

Ihr Weg zu uns

Für ein Beratungsgespräch müssen Sie vorher einen Termin mit uns vereinbaren. Rufen Sie uns an. Sie sind herzlich willkommen.

Sie erreichen uns direkt in unseren telefonischen Sprechzeiten:

  • Jeden Montag von 14.00 – 16.00 Uhr
  • Jeden Donnerstag von  9.00 – 11.00 Uhr

Telefon: 02161 – 23237

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns nicht immer persönlich. Sie können aber eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.

Aktuelles

Das Projekt „Luisa ist hier!“ gibt es endlich auch in Mönchengladbach.

Alle Infos dazu gibt es hier!

Infos zum Vortrag zum Thema „Trennung und Scheidung“ finden Sie hier!

 

 

Kontakt

Frauenberatungsstelle Mönchengladbach
Kaldenkirchener Str. 4
41063 Mönchengladbach

Tel.: 02161 – 23237
Fax: 02161 – 23092

E-Mail:
info@frauenberatungsstelle-mg.de

Telefonische Sprechzeiten

Montags: 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstags: 9.00 – 11.00 Uhr

Außerhalb unserer Sprechzeiten können Anrufe nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.